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EU erwägt Verkaufsverbot von Chanel No.5 und weiteren Topdüften

Chanel No.5 ist inzwischen älter als 90 Jahre und steht immer noch ganz oben in der Frage, welches der meistverkaufte Duft ist. Dies könnte sich innerhalb der Europäischen Union bald ändern, denn die EU Kommission erwägt, den Verkauf des Duftstoffes verbieten zu lassen. Daneben sind auch noch einige weitere prominente Duftstoffe in das Visier der Brüsseler Behörde geraten. Die Pariser Parfümeur-Gesellschaft befürchtet bereits das Schlimmste.

Verursacht Chanel No.5 Allergien?

Der Grund, weshalb Du bald möglicherweise Chanel No.5 nicht mehr innerhalb der EU kaufen kannst, ist der Verdacht, dass einige der "essentiellen Inhaltsstoffe" allergische Reaktionen hervorrufen könnten. Dies befürchtet das wissenschaftliche Beratergremium der EU Kommission und hat deshalb von dieser den Auftrag erhalten, diese Möglichkeit im Detail zu untersuchen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird Chanel No.5 aus den Ladentheken genommen und darf auch nicht mehr in die Union eingeführt werden. Dem Hersteller steht es frei, den Duft entsprechend zu ändern und die kritischen Inhaltsstoffe zu entfernen, doch dieser lehnt einen solchen Schritt ab. Dann handele es sich "nicht mehr um Chanel No.5", argumentiert dieser. Problematisch ist aber auch, dass die kritischen Inhaltsstoffe nicht nur auf den Klassiker unter den Parfums beschränkt ist. Zahlreiche andere Duftstoffe von Topherstellern vertrauen ebenfalls auf diese, so das wissenschaftliche Beratergremium, das die konkreten Ingredienzien, um dies geht, solange nicht benennen möchte, bis sich der Verdacht bestätigt oder zerschlagen hat. Sollten die Inhaltsstoffe tatsächlich allergische Reaktionen hervorrufen, müssten alle betroffenen Parfums innerhalb der EU verboten werden.

Pariser Parfümeur-Gesellschaft warnt vor Verbot

Die Pariser Parfümeur-Gesellschaft, die als Wortführer für die Anliegen von Parfum-Herstellern auftritt, warnt die EU Kommission vor einem solchen Schritt. Würde man Chanel No.5 und all die anderen Düfte verbieten, dann sei dies der "Tod des Parfums". Ihnen schwebt ein anderes Modell vor, sollte die Inhaltsstoffe tatsächlich eine gesundheitliche Belastung bedeuten können. Die Parfum-Verpackungen sollten einen entsprechenden Warnhinweis tragen. Immerhin habe man diese Lösung auch für die Zigaretten gewählt, die ohne jeden Zweifel eine erhebliche Gefahr für den Konsumenten bedeuten. Es sei widersinnig, ein Produkt zu verbieten, dass unter Umständen eine allergische Reaktion auslösen könne, es aber nicht müsse, wie die 90-jährige Geschichte von Chanel No.5 zeige, aber andere Produkte, die nachweislich zu schweren Krankheiten und zum Tod führten, in den Ladentheken zu belassen. Das Ergebnis der Untersuchung der Inhaltsstoffe der Parfums soll nach Möglichkeit noch in diesem Jahr feststehen.

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